Das LkSG verpflichtet Unternehmen ab einer Beschäftigtenanzahl von 1.000 Mitarbeitenden ab dem 01.01.2024 zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, um Beschwerden in Bezug auf mögliche Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entgegen zu nehmen.
Die Sparkasse Leipzig unterstützt das Ziel des LkSG und hat daher die Möglichkeit eingerichtet, eine Beschwerde einzureichen.
Falls Sie eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem LkSG an uns richten wollen, bitten wir Sie, uns diese per E-Mail an "LkSG-Beschwerde@sparkasse-leipzig.de" oder über den untenstehenden Button „Meldung zum LkSG“ zukommen zu lassen.
Um Ihnen antworten und Ihre Beschwerde bestmöglich bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Informationen:
Sämtliche von Ihnen gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Weitere Details zum weiteren Ablauf nach Eingang Ihrer Beschwerde entnehmen Sie bitte der Verfahrensordnung.
Als Online-Banking-Kunde können Sie Informationen und Abrechnungen zu Ihrem Kartenprodukt von Mastercard und Visa Card ganz einfach in Ihr Online-Banking integrieren.
So geht‘s:
1. Schalten Sie hier Ihrer Karte für das Online-Banking frei. Ab dem folgendem Geschäftstag können Sie Ihre Karteninformationen im Online-Banking abfragen.
2. Danach können Sie Ihre Karte für Ihr Elektronisches Postfach freischalten (Postfach -> Einstellungen -> Konto- / Vertrags-Freischaltung verwalten). Ihr Vorteil: Die Kartenabrechnungen werden automatisch in Ihr Postfach eingestellt und stehen Ihnen dort unbegrenzt zur Verfügung. Der kostenpflichtige Versand ungelesener Dokumente entfällt somit.
Wenn Sie noch kein Online-Banking-Kunde sind, können Sie unseren Online-Service für die Kartenprodukte von Mastercard und Visa Card auch weiterhin wie gewohnt nutzen.
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