Hauptnavigation
KontaktbereichKontaktbereich Kontaktbereich

Live-Chat

Ihnen ist Ihre persönliche Vorsorge wichtig?

Dann chatten Sie mit uns. Montags bis freitags, von 8:00 bis 18:30 Uhr beantworten wir Ihnen Ihre Fragen gern in unserem Beraterchat. Außerhalb dieser Zeiten können Sie unseren Chatbot Linda oder das Kontaktformular für Ihre Anfragen nutzen.

Live-Chat starten
SSL verschlüsselte Übertragung

Zu folgenden Zeiten sind wir für Sie per Telefon erreichbar:
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 18:30 Uhr

Unser Video-Chat ist  zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis Donnerstag 9:00 bis 18:30 Uhr und Freitag 9:00 bis 15:00 Uhr

Unsere BLZ & BIC
BLZ86055592
BICWELADE8LXXX
Gesetzliche Rente

Sich von Staat und Arbeitgeber unterstützen lassen, um richtig für später vorzusorgen.

Hier checken, wie viel gesetzliche Rente Sie erhalten

Berechnen Sie hier, mit welcher gesetzlichen Rente Sie ungefähr rechnen können. Sie werden feststellen, dass Ihre spätere gesetzliche Rente um einiges geringer ist als Ihr derzeitiges Netto­einkommen. Unser Tipp für Sie: Schließen Sie Ihre Versorgungs­lücke frühzeitig. Am besten mit einer betrieblichen Altersversorgung.

Ihre Versicherung

Logo der Sparkassen-Versicherung Sachsen
Ihr nächster Schritt

Finden Sie gemeinsam mit den Beraterinnen und Beratern vor Ort die richtige Lösung.

Früh starten

Früh starten lohnt sich

Wie hoch ist der Beitrag für eine lebens­lange Rente von 500 Euro?

Hinweis

Der zu zahlende Beitrag entspricht dem Abzug aus dem Netto­einkommen infolge einer vereinbarten betrieb­lichen Alters­vorsorge (Direkt­versicherung). Der Netto­aufwand ergibt sich auf Basis eines monat­lichen Brutto­einkommens von 2.500 Euro und einem Arbeitgeber-Zuschuss von 15 Prozent, die Monats­rente von 500 Euro ergibt sich zum 67. Lebens­jahr aus einer Renten­versicherung mit lebens­langer Renten­zahlung mit integriertem Hinter­bliebenen­schutz nach Renten­beginn (25 Jahre Renten­garantie­zeit), es handelt sich um die monat­liche Gesamt­rente vor Abzug von Steuer- und Sozial­abgaben inklusive der für das Jahr 2023 gültigen Überschuss­beteiligung und einer jähr­lichen Wert­entwicklung des Index in Höhe von 2,5 Prozent.

Ihr nächster Schritt

Finden Sie gemeinsam mit den Beraterinnen und Beratern vor Ort die richtige Lösung.

Staatliche Hilfe

Unterstützung von Staat und Arbeit­geber

Schlau sein und den Staat mit einzahlen lassen

Der Clou bei der betrieblichen Alters­vorsorge:

  1. Ihr Beitrag geht direkt von Ihrem Brutto­gehalt ab.
  2. Für diesen Beitrag müssen Sie keine Steuern und Sozial­versicherungs­beiträge zahlen. Damit fördert der Staat die betriebliche Alters­vorsorge.
  3. Der Arbeitgeber bezuschusst den Beitrag zusätzlich.

Alle drei Beträge fließen in Ihren Altersvorsorge­vertrag. Damit können Sie Ihren im Netto spürbaren Beitrag ungefähr verdoppeln und bekommen so deutlich mehr von Ihrem Geld.

Wie viel möchten Sie für Ihre finanzielle Frei­heit sparen?

Sie zahlen jetzt 50 Euro selbst ...

... und sparen für später 110 Euro.

Sie zahlen jetzt 75 Euro selbst ...

... und sparen für später 166 Euro.

Sie zahlen jetzt 100 Euro selbst ...

... und sparen für später 221 Euro.

Hinweis

Der zu zahlende Beitrag entspricht dem Abzug aus dem Netto­einkommen infolge einer vereinbarten betrieblichen Alters­vorsorge (Direkt­versicherung). Der Nettoaufwand ergibt sich auf Basis eines monatlichen Brutto­einkommens von 2.500 Euro und einem Arbeitgeber-Zuschuss von 15 Prozent.

Ihr nächster Schritt

Finden Sie gemeinsam mit den Beraterinnen und Beratern vor Ort die richtige Lösung.

FAQ

Fragen und Antworten

Lohnt sich die Direktversicherung für mich?

Lohnt sich die Direkt­versicherung für mich? Die Direkt­versicherung lohnt sich für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, weil sie mit dieser Zusatz­vorsorge Ihren finanziellen Spiel­raum im Ruhe­stand erweitern und das mit der Unter­stützung Ihres Arbeit­gebers und des Staates. Sie sichern sich entweder ein lebens­lang garantiertes Einkommen in Form einer monatlichen Alters­rente oder Sie entscheiden sich für die einmalige Kapital­zahlung aus Ihrer Direktversicherung, um sich beispielsweise einen lang gehegten Wunsch zu erfüllen. Wer einen Mini­job hat, sollte sich persönlich beraten lassen, um herauszufinden, ob sich die Direkt­versicherung lohnt.

Wie flexibel bin ich bei der Beitragszahlung in eine Direktversicherung?

In Absprache zwischen Ihnen und Ihrem Arbeit­geber sind Änderungen des Beitrages (Umwandlungsbetrages aus dem Gehalt) natürlich möglich. Sie können den Beitrag erhöhen, reduzieren oder Ihre Direktversicherung komplett beitragsfrei stellen. Jährliche Zuzahlungen zum Beispiel aus dem Weihnachts- oder Urlaubsgeld sind genauso möglich wie eine dauerhafte Änderung des Beitrages. Mit einer Beitragsanpassung können Sie – sofern noch nicht ausgeschöpft – die maximalen Vorteile bezüglich der Sozial­versicherungs- und Steuerfreiheit nutzen. 2023 sind das 292 Euro pro Monat für die maximale Förderung (steuer- und sozialversicherungsfrei).

Kann ich auch meine vermögenswirksamen Leistungen einbeziehen?

Ja. Vermögenswirksame Leistungen lassen sich in Ihre Direktversicherung integrieren. Im Vergleich zur Anlage zum Beispiel im Rahmen eines Bauspar­vertrages, bietet die Investition der vermögens­wirksamen Leistungen in eine Direkt­versicherung entscheidende Vorteile. Auf die vermögens­wirksamen Leistungen (maximal 40 Euro pro Monat) zugunsten einer Direkt­versicherung werden keine Lohn­steuer und Sozial­abgaben abgezogen, stattdessen fließt der volle Betrag in Ihr finanzielles Renten­polster zuzüglich 15 Prozent Arbeitgeber-Zuschuss.

Was passiert, wenn ich in Elternzeit bin?

Während der Eltern­zeit erhalten Sie kein Gehalt und Ihr Arbeits­verhältnis ruht.  Sie haben während der Eltern­zeit die Möglich­keit, Ihre Direkt­versicherung einfach nur beitrags­frei ruhen zu lassen, bis Sie wieder ins Berufs­leben einsteigen. Natürlich können Sie auch einen geringeren oder den gleichen Beitrag in der Erziehungs­pause weiter­zahlen. Die Beiträge sind dann aus dem Ihnen zur Verfügung stehenden Einkommen zu zahlen, Steuer- und Sozial­versicherungs­ersparnisse gibt es in der Eltern­zeit nicht.

Was passiert bei längerer Krankheit?

Für bis zu sechs Wochen Krank­heit gilt die Lohn­fortzahlung. In dieser Zeit erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber 100 Prozent Ihres Einkommens unverändert weiter. In dieser Zeit läuft auch die Beitrags­zahlung für Ihre Direkt­versicherung weiter. Besteht die Krank­heit über diesen Zeit­raum hinaus weiterhin fort, erhalten Sie von der Kranken­kasse Kranken­geld. In dieser Zeit haben Sie die Möglich­keit, Ihre Direktversicherung einfach nur beitragsfrei ruhen zu lassen, bis Sie wieder ins Berufsleben einsteigen können. Natürlich können Sie auch einen geringeren oder den gleichen Beitrag selbst weiter­zahlen. Die Beiträge sind dann aus dem Ihnen zur Verfügung stehenden Einkommen zu zahlen, Steuer- und Sozial­versicherungs­ersparnisse gibt es während des Krankheits­zeitraumes nach der sechsten Woche nicht.

Was passiert bei Arbeitslosigkeit oder gar Bezug von Bürgergeld?

Während des Bezuges von Arbeitslosen­geld können Sie Ihre Direkt­versicherung ruhen lassen, das heißt sie wird beitrags­frei gestellt, beispiels­weise bis Sie wieder ins Berufs­leben einsteigen. Sie können die Direkt­versicherung auch auf einen neuen Arbeitgeber übertragen.  Natürlich können Sie auch einen geringeren oder den gleichen Beitrag selbst weiterzahlen. Die Beiträge sind dann aus dem Ihnen zur Verfügung stehenden Einkommen zu zahlen, Steuer- und Sozialversicherungs­ersparnisse gibt es während der Arbeitslosig­keit nicht.

Sollten Sie einmal auf Bürger­geld angewiesen sein, so müssen Sie die Verwertung Ihrer Direktversicherung nicht fürchten. Eine betriebliche Alters­vorsorge zählt immer zum nicht verwertbaren Vermögen und ist Ihnen damit gesichert.

Kann die Direktversicherung als Sicherheit beispielsweise für ein Immobiliendarlehen eingesetzt werden?

Nein, aufgrund der in Anspruch genommenen Steuer­vorteile kann eine Direkt­versicherung nicht als Sicher­heit abgetreten, beliehen oder verpfändet werden.

Welche Abgaben gibt es auf die Leistungen aus einer Direktversicherung im Rentenalter?

Die Leistungen aus der Direkt­versicherungen werden im Alter besteuert. Allerdings haben Sie im Renten­alter in der Regel einen günstigeren Steuer­satz als im Erwerbs­leben. Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner gesetz­lich kranken­pflicht­versichert sind, sind auf die Monats­rente auch Kranken­versicherungs­beiträge zu zahlen, wenn der Frei­betrag (Höhe abhängig vom Jahr des Renten­eintritts) über­schritten ist. Für die gesetz­liche Pflege­versicherung gilt, dass bei Über­schreiten dieses Wertes auf die komplette Rente Beiträge an die Pflege­versicherung abzuführen sind. Sind Sie als Rentnerin oder Rentner privat kranken­versichert, sind die Leistungen aus der Direkt­versicherung natürlich nicht kranken­versicherungs­pflichtig.

Was passiert, wenn ich in Kurzarbeit gehen muss?

Das Kurzarbeiter­geld und ein eventueller Zuschuss zählen zu den „Entgelt­ersatz­leistungen“ und können somit nicht für Ihre Direkt­versicherung verwendet werden. Sobald erneut Ent­gelt gezahlt wird, fließen auch wieder Beiträge in Ihre Direkt­versicherung. Arbeiten Sie jedoch in einem geringeren Umfang weiter und erhalten neben dem Kurzarbeiter­geld auch einen Teil Ihres Lohns, dann bestehen die Entgelt­umwandlungs­vereinbarung und damit Ihre Direkt­versicherung grund­sätzlich fort. Natürlich haben Sie im Rahmen Ihrer finanziellen Situation auch die Möglich­keit, in dieser Zeit den Beitrag (in Abstimmung mit dem Arbeitgeber) zu reduzieren oder vorübergehend auszusetzen.

Was passiert mit meiner Direktversicherung, wenn ich die Arbeitgeber wechsle?

Ihre Direktversicherung können Sie zu Ihrem neuen Arbeit­geber mitnehmen. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Vertrag privat fortzuführen und privat weiter zu besparen.  Auch eine Beitrags­freistellung der Direktversicherung ist möglich.

Was passiert, wenn ich den Renteneintritt nicht erlebe?

Im Todesfall vor dem Rentenbeginn erhalten die oder der Hinterbliebene aus dem für den Todesfall vorhandenem Guthaben eine Rente. Eine Abfindung der Rente in Form einer einmaligen Kapitalzahlung ist möglich. Zu den Hinterbliebenen im Bereich der Direktversicherung zählen: Ehegattinnen oder Ehegatten und eingetragene Lebens­partnerinnen oder Lebens­partner, versorgungsberechtigte (kindergeld­berechtigte) Kinder oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebens­gefährtinnen oder Lebens­gefährte, wenn diese namentlich genannt wurden. Gibt es keinen der vorgenannten Hinter­bliebenen, wird das nach dem Tod vorhandene Kapital, höchstens jedoch ein Betrag in Höhe der gewöhnlichen Beerdigungs­kosten (8.000 Euro), als Sterbe­geld an die Erben beziehungs­weise an die oder den hierfür benannten Bezugs­berechtigte oder Bezugs­berechtigten gezahlt und die Versicherung erlischt.

Ist meine Direktversicherung sicher, wenn mein Arbeitgeber in Insolvenz gehen sollte?

Ja, wenn Sie die Direkt­versicherung aus Ihrem Gehalt bezahlen (Entgelt­umwandlung), sind Ihnen die Ansprüche auch bei Insolvenz des Arbeitgebers sicher. Wurde die Direkt­versicherung allein durch Ihren Arbeitgeber bezahlt (arbeitgeber­finanziert), dann sind Ihnen Ihre Ansprüche ebenfalls sicher, wenn die Vorsorge die Unverfall­barkeit erreicht hat. Das heißt, dass die arbeitgeber­finanzierte Direkt­versicherung mindestens 3 Jahre bestanden haben muss und Sie zum Zeitpunkt der Insolvenz des Arbeitgebers mindestens 21 Jahre alt sind.

Ihr nächster Schritt

Finden Sie gemeinsam mit den Beraterinnen und Beratern vor Ort die richtige Lösung.

Mit der Sparkassen-Firmen-Rente der Sparkassen-Versicherung Sachsen profitieren Sie von der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Sparkassen-Finanzgruppe. Unsere Leistungen wurden mehrfach von unabhängigen Experten gewürdigt.

i