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Zu folgenden Zeiten sind wir für Sie per Telefon erreichbar:
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 18:30 Uhr

Unser Video-Chat ist  zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis Donnerstag 9:00 bis 18:30 Uhr und Freitag 9:00 bis 15:00 Uhr

Unsere BLZ & BIC
BLZ86055592
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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das LkSG verpflichtet Unternehmen ab einer Beschäftigtenanzahl von 1.000 Mitarbeitenden ab dem 01.01.2024 zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, um Beschwerden in Bezug auf mögliche Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der eigenen Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entgegen zu nehmen.

Die Sparkasse Leipzig unterstützt das Ziel des LkSG und hat daher die Möglichkeit eingerichtet, eine Beschwerde einzureichen.

Falls Sie eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem LkSG an uns richten wollen, bitten wir Sie, uns diese per E-Mail an "LkSG-Beschwerde@sparkasse-leipzig.de" oder über den untenstehenden Button „Meldung zum LkSG“ zukommen zu lassen.

Um Ihnen antworten und Ihre Beschwerde bestmöglich bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Informationen:    

  • Ihren Namen sowie Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse) einschließlich Wohnsitzland.
  • Welche Handlung der Sparkasse Leipzig oder eines ihrer Lieferanten steht mit Ihren Beschwerdegründen in Zusammenhang?
  • Erläutern Sie uns möglichst detailliert die nachteiligen Auswirkungen oder Risiken und wie Sie davon betroffen sind. Bitte fügen Sie alle Unterlagen, die Sie als relevant ansehen, der Beschwerde bei.
  • Falls relevant, nennen Sie uns unsere Standards oder Richtlinien, bei denen Sie eine Verletzung vermuten.
  • Was Sie sich von der Beschwerde erhoffen und wie wir Ihrer Beschwerde am besten gerecht werden können.

Sämtliche von Ihnen gemachten Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Weitere Details zum weiteren Ablauf nach Eingang Ihrer Beschwerde entnehmen Sie bitte der Verfahrensordnung.  

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