Nehmen Sie sich und Ihren Angehörigen eine Last von den Schultern: Regeln Sie rechtzeitig alles rund um den Todesfall. Mit der Sparkassen-Risiko-Vorsorge haben Sie ab sofort eine Sorge weniger.
Das sind Ihre wichtigsten Vorteile:
Vor allem junge Familien benötigen Geld, wenn ein Verdiener stirbt. Staatliche Unterstützung gibt es kaum.
Eine Risikolebensversicherung ist in jeder Lebensphase wichtig
Mit der Sparkassen-Risiko-Vorsorge nehmen Sie Ihren Angehörigen die finanziellen Sorgen im Todesfall.
Die Ausbildung der Kinder finanzieren, den Lebensstandard aufrecht erhalten – wenn ein Elternteil plötzlich verstirbt, reichen die gesetzlichen Leistungen oft nicht aus.
Wenn ein unverheiratetes Paar zusammenlebt und plötzlich ein Partner stirbt, gibt es keine gesetzlichen Leistungen.
Bei Tod der Mutter oder des Vaters sind minderjährige Kinder im Normalfall nicht ausreichend abgesichert. Die gesetzliche Halbwaisen-Rente reicht nicht aus, um davon zu leben.
Wenn ein Paar eine Immobilie finanziert, werden oft beide Gehälter benötigt. Das Darlehen ist gefährdet, wenn ein Partner verstirbt. Sind sie nicht verheiratet, gibt es keine Witwen-/Witwerrente für den Hinterbliebenen.
Jemand kauft sich beispielsweise eine neue Küche und leiht sich dafür einen größeren Geldbetrag. Bei unverhofftem Tod des Käufers ist ohne entsprechende Todesfallabsicherung die Kreditsumme von den Familienangehörigen zurückzuzahlen.
Wenn junge Erwachsene vermietete Immobilien erben, die im Familienbesitz bleiben sollen, so ist meist eine hohe Erbschaftssteuer zu zahlen. Eine Risikolebensversicherung kommt hierfür auf.
Als Firmeninhaber sollten Sie sich, Ihren Geschäftspartner oder zumindest die jeweiligen Gesellschaftsanteile für den Fall des vorzeitigen Todes finanziell absichern. So gerät Ihr Unternehmen auch nach Ihrem Tod nicht in Schieflage.
Das leistet die Sparkassen-Risiko-Vorsorge
Sie vereinbaren einen festen Geldbetrag, den Ihre Hinterbliebenen erhalten. Die Summe soll das wegfallende Einkommen ersetzen. Ihr Versicherungsschutz beginnt, sobald Sie den ersten Beitrag gezahlt haben.
Hinterbliebenenvorsorge |
|
Kreditsicherung |
|
Nachversicherungsgarantie |
|
Steuervorteile |
|
Schutz vor Anrechnung |
|
Jeder Partner schließt einen Vertrag mit sich als Versicherungsnehmer ab und trägt sich gleichzeitig als Begünstigten für die Leistung im Todesfall ein. Die versicherte Person ist der andere Partner. Wenn der versicherten Person dann etwas zustößt, bekommt der Versicherungsnehmer die Leistung aus seinem eigenen Vertrag. Es fällt keine Erbschaftssteuer an.
Mit der Sparkassen-Risiko-Vorsorge der Sparkassen-Versicherung Sachsen profitieren Sie von der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Leistungen der Sparkassen-Versicherung Sachsen wurden mehrfach von unabhängigen Experten gewürdigt.
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig.
Versicherer ist die Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG (SAS), An der Flutrinne 12, 01139 Dresden, Telefon: 0351/4235-0, E-Mail: email@sv-sachsen.de, Registergericht Dresden: HRB 7876
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.