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Presse-Center

Die Sparkasse Leipzig in der Öffentlichkeit

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Sparkasse Leipzig. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Ansprechpartnerin Meike Eisold.

Details

Bankenaufsicht fordert Nachweis für Bargeldeinzahlung

05.08.2021

Bankenaufsicht fordert Nachweis für Bargeldeinzahlung

05.08.2021

Bankenaufsicht fordert Nachweis für Bargeldeinzahlung

05.08.2021

Sparkasse

Presseinformation

Neuerung im August: Nachweispflicht bei Bargeldeinzahlungen von mehr als 10.000 Euro kommt

Ab dem 8. August 2021verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bargeldeinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Diese Vorgabe gilt für alle Banken und Sparkassen in Deutschland und ist auch für die Sparkasse Leipzig bindend.

Dies gilt auch für Bargeld, dass in mehreren Teilbeträgen eingezahlt wird, wenn die Summe der Teilbeträge 10.000 Euro überschreitet. Beim Sorten- und Edelmetallankauf ist ein Herkunftsnachweis bereits bei Überschreitung des entsprechenden Gegenwertes von 2.500 Euro erforderlich.

Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:

• aktueller Kontoauszug bzgl. eines Kontos des Kunden bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
• Barauszahlungsquittung einer anderen Bank oder Sparkasse,
• Sparbuch des Kunden, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
• Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf),
• Quittungen über Sortengeschäfte,
• Letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen, z. B. Erbschein,
• Schenkungsverträge und -anzeigen.

Bei Bargeldeinzahlungen über 10.000 Euro am Einzahlautomaten, bitten wir künftig unsere Kundinnen und Kunden uns den geeigneten Herkunftsnachweis innerhalb von 14 Tagen zukommen zu lassen.

Für Firmenkunden gilt die Nachweispflicht grundsätzlich auch. Ausnahmen können Gewerbetreibende mit traditionell hohem Bargeldaufkommen sein.

Die Meldeverpflichtungen des Geldwäschegesetzes, insbesondere nach § 43 Geldwäschegesetz, sind durch Kreditinstitute in diesem Zusammenhang zu beachten.

Über die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig:
Die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig ist mit rund 600.000 Privat- und Firmenkunden sowie einer Bilanzsumme von 10.754 Mio. Euro der wichtigste Finanzdienstleister in der Stadt Leipzig und den Landkreisen Nordsachsen und Leipzig. Mit rund 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, 75 Filialen, 43 zusätzlichen SB-Standorten sowie einer Fahrbaren Filiale bietet sie im gesamten Geschäftsgebiet persönliche Beratung und Service. Neben ihrer Funktion als Finanzdienstleister, Arbeitgeber und Ausbilder in der Region engagiert sich die Sparkasse Leipzig direkt und über ihre Stiftungen.

Für weitere Informationen:
Stadt- und Kreissparkasse Leipzig, Humboldtstraße 25, 04105 Leipzig, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon 0341 986-1601, Telefax 0341 986-1609, E-Mail presse@sparkasse-leipzig.de
Ihre Ansprechpartnerin:
Barbara Bauer, stv. Pressesprecherin, Telefon 0341 986-1612, Telefax 0341 986-1609,
E-Mail: barbara.bauer@sparkasse-leipzig.de
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